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Auf der Grundlage der "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Nienhagen (Kurabgabesatzung)" haben Besucher der Gemeinde Ostseebad Nienhagen eine Kurabgabe (Kurtaxe) zu zahlen.

Seit Januar 2025 gilt in der Gemeinde Ostseebad Nienhagen eine neue Kurabgabe-Satzung. Die aktuelle und die bisherigen Kurabgabe-Satzungen finden Sie unter dem Menüpunkt "Satzungen".

ZeitraumSaison

Betrag/Tag

01. Jan. - 30. Apr. Nebensaison
(Vorsaison)
1,00 €
01. Mai - 30. Sep.

Hauptsaison

2,00 €

01. Okt. - 31. Dez.

Nebensaison
(Nachsaison)

1,00 €

01. Jan. - 31. Dez.

Jahreskurabgabe

45,00 €/Jahr
Die Aufenthaltsabgabe für Hunde beträgt 0,00 €. Alle Angaben ohne Gewähr.


Befreiungen (siehe § 3 Befreiungen und Erlaß der Kurabgabe):

  1. Kinder unter 16 Jahre

  2. Schwerstbehinderte (100%) sowie eine erforderliche Begleitperson

  3. Nahe Verwandte der Einwohner von Ostseebad Nienhagen

Die Kurtaxe wird nicht erhoben für:

  1. Einwohnern der Gemeinde Ostseebad Nienhagen

  2. Personen, die in der Gemeinde Ostseebad Nienhagen in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen oder einem genehmigten Gewerbe nachgehen. Gleiches gilt für Personen, die sich vorübergehend in der Gemeinde Ostseebad Nienhagen in Ausübung ihres Berufes aufhalten (z.B. Dienstreisen), soweit der Aufenthalt ganz oder zumindest weit überwiegend aus beruflichen Gründen erfolgt.


Wir arbeiten zur Zeit daran, unseren Kurabgaben-Rechner Ostseebad Nienhagen an die aktuelle Kurabgabe-Satzung anzupassen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

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