Auf der Grundlage der "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Nienhagen (Kurabgabesatzung)" vom 28.01.2021 haben Besucher der Gemeinde Ostseebad Nienhagen folgende Kurabgabe (Kurtaxe) zu zahlen:

Im Januar 2021 hat die Gemeindevertretung Ostseebad Nienhagen eine neue Kurabgabe-Satzung beschlossen. Die aktuelle Kurabgabe-Satzung finden Sie unter dem Menüpunkt "Downloads".

ZeitraumSaison

Betrag/Tag

ermäßigter Betrag/Tag

01. Jan. - 30. Apr. Nebensaison
(Vorsaison)
1,00 € 0,50 €
01. Mai - 30. Sep.

Hauptsaison

2,00 €

1,00 €

01. Okt. - 31. Dez.

Nebensaison
(Nachsaison)

1,00 €

0,50 €

01. Jan. - 31. Dez.

Jahreskurabgabe

45,00 €/Jahr 30,00 €/Jahr
Die Aufenthaltsabgabe für Hunde beträgt 0,00 €. Alle Angaben ohne Gewähr.


Befreiungen:

  1. Kinder unter 16 Jahre

  2. jede fünfte und weitere Person einer Familie

  3. Teilnehmer, an den von der Gemeinde anerkannten Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Kursen im Erhebungsgebiet, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen

  4. Schwerstbehinderte (100%) sowie eine erforderliche Begleitperson

Ermäßigungen:

  1. Schüler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, Studenten, Auszubildende sowie ein freiwilliges soziales Jahr Ableistende

  2. schwerbehinderte Personen mit mindestens 70% Erwerbsminderung sowie einer erforderlichen Begleitperson

  3. Personen, die über einen Träger der öffentlichen Sozial- und Jugendhilfe, der Sozialversicherungen und der Kriegsopferfürsorge sowie über Verbände der freien Wohlfahrtspflege sich einem Heilverfahren unterziehen

  4. Einwohner aus den Partnergemeinden der Gemeinde Ostseebad Nienhagen

    1. Nienhagen/Celle (Niedersachsen)

    2. Ostseeheilbad Grömitz mit Ortsteilen (Schleswig-Holstein)


Wir arbeiten zur Zeit daran, unseren Kurabgaben-Rechner Ostseebad Nienhagen an die aktuelle Kurabgabe-Satzung anzupassen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

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