Im Ostseebad Nienhagen wurden die Hebesätze für die Gewerbesteuer sowie für die Grundsteuer A und B, die Zweitwohnungssteuer und die Hundesteuer folgendermaßen beschlossen:

 Art der Steuer   2015 
2016-2019  2020-2024 
2025
 Gewerbesteuer 300 300 350 !
350
         

 Grundsteuer A
(land- und forstwirtschaftliche Flächen)

200 200 300 !
198
 Grundsteuer B
(Grundstücke, Eigentumswohnungen)
300 300 350 !
200
 Zweitwohnungssteuer 10 % 10 % 15 % 15 %
 Hundesteuer        
1. Hund  50,00 € 50,00 € 50,00 €  50,00 € 
2. Hund  80,00 € 100,00 € 100,00 €  100,00 € 
3. Hund  95,00 € 150,00 € 150,00 €  150,00 € 
Gefährliche Hunde 600,00 € 600,00 € 600,00 €  600,00 € 


Die Satzungen zu den erhobenen Steuern finden Sie unter dem Menüpunkt "Satzungen/Haushaltssatzungen".

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