Auf der Sitzung der Gemeindevertetung von Ostseebad Nienhagen am 27.Mai 2025 soll eine neue Hebesatz-Satzung beschlossen werden.
Sie sieht vor, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A von bisher 198 v.H. auf 463 v.H. erhöht wird. Das bedeutet eine Steigerung um rund 134 %.
Die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer sollen unverändert bleiben.
Hier finden Sie die alte und die geplante Hebesatz-Satzung.
Anmerkung: v.H. (von Hundert) ist eine veraltete Bezeichnung und sollte laut Empfehlung des Deutschen Instituts für Normung (DIN) durch % ersetzt werden.
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