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Ostseebad Nienhagen Gespensterwald

Die Rostocker Bürgerschaft hat auf ihrer Sitzung am Mittwoch, den 26. Februar 2025 die "Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Strandsatzung)" beschlossen.

Neben vielen anderen Änderungen wird darin auch die Nackt-Pflicht an den FKK-Stränden von Rostock vorgeschrieben.


Der §4 Bekleidung am Badestrand lautete in der alten Satzung:

(1) An FKK-Stränden (Badestrand für Freikörperkultur - „FKK-Strand“) ist das Baden und Sonnenbaden ohne Bekleidung, Personen der Freikörperkultur vorbehalten.

Die neue Fassung ist nun eindeutiger formuliert:

(1) An FKK-Stränden ist der Aufenthalt ausschließlich Freikörperkultur betreibenden Personen vorbehalten. Bekleidet zu baden und bekleidet ein Sonnenbad zu nehmen, ist nicht gestattet.

Sollte sich auch das Ostseebad Nienhagen an dieser neuen Regelung ein Beispiel nehmen?
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