Die Novellierung der Kommunalverfassung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 9. Juni 2024 in Kraft.
Neu sind insbesondere der § 29a: Teilnahme mittels Bild- und Tonübertragung sowie § 29b: Verarbeitung personenbezogener Daten.
Damit ermöglicht die neue Kommunalverfassung jetzt auch sogenannte Hybrid-Sitzungen, bei denen die Teilnahme der Gemeindevertreter an den Gemeindevertreter-Sitzungen auch per Video-Konferenz möglich gemacht werden kann. Die genauen Festlegungen hierzu müssen in der Hauptsatzung der Gemeinde getroffen werden.
Bisher war dies nur im Ausnahmefall während der Corona-Pandemie möglich.
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