Am Hauptstrand von Ostseebad Nienhagen wurden zuletzt im Herbst 2002 die 11 Buhnen im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) repariert. Die Kosten trug das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die damals verwendeten Kiefernstämme halten aber nur eine begrenzte Zeit.
Inzwischen hat der Zahn der Zeit an ihnen genagt - oder besser gesagt der Schiffsbohrwurm (lateinisch Teredo navalis).
Auch die damals gesetzen Test-Pfähle aus verschiedenen alternativen Materialien wie Stahlbeton und Kunststoff sind inzwischen wieder gänzlich verschwunden.
Von Mitte September bis Ende Oktober 2020 soll nun erneut eine Reparatur der geschädigten Buhnen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Dieses Mal sollen Stämme von Eukalyptus-Bäumen zum Einsatz kommen. Diese sind gegen den Schiffsbohrwurm resistenter, dafür aber auch teurer, da sie aus Übersee importiert werden müssen.
Die Kosten für die Sanierung der Buhnen werden auf ca. 200 000 € geschätzt und werden wiederum vollständig vom Land Mecklenburg-Vorpommern getragen, das für die Belange des Küstenschutzes an der Ostseeküste von Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist.
Inzwischen wurden 469 Buhnenpfähle aus Eukalyptusholz im Ostseebad Nienhagen angeliefert und im Gespensterwald zwischengelagert. Die rot bzw. gelb markierten Pfähle sind 3 bzw. 4 m lang.
Am 16. September sind die Arbeiten an der Reparatur der Buhnen angelaufen. Ausgeführt werden sie von der Firma Colcrete - von Essen GmbH & Co. KG mit Standorten in Rastede und Ueckermünde. Es werden die im Strandbereich verbauten Pfähle, die noch aus Kiefernholz bestehen, entfernt und durch Pfähle aus Eukalyptusholz ersetzt.
Außerdem sollen Pfähle im Wasserbereich der Buhnen ersetzt werden.
Hintergrund:
Der staatliche Küstenschutz basiert auf dem Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG). Es legt fest, daß die im Zusammenhang bebauten Gebiete vor Hochwasser (Überflutung) zu schützen sind und dass dies eine öffentliche (staatliche) Aufgabe ist:
§ 83 Küstenschutz
(1) Der Schutz der Küsten durch den Bau, die Unterhaltung und Wiederherstellung von See-, Bodden- und Haffdeichen (Deiche), Buhnen, Deckwerken und von anderen technischen Einrichtungen und Maßnahmen, einschließlich biologischer Maßnahmen, sowie durch die Sicherung, Erhaltung und Wiederherstellung der seewärtigen Dünen und des Strandes (Küstenschutz) ist eine öffentliche Aufgabe. Sie begründet keinen Rechtsanspruch Dritter. Die Pflicht zur Sicherung der Küsten erstreckt sich auf den Schutz von im Zusammenhang bebauten Gebieten.
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