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Ostseebad Nienhagen GespensterwaldDie Verordnung des Landkreises Rostock zum Schutz freilebender Katzen wurde um ein Schutzgebiet erweitert. Dieses umfaßt alle Gemeinden des Amtes Bad Doberan-Land, zu denen auch die Gemeinde Ostseebad Nienhagen gehört.
Die Verordnung legt Pflichten für die Halter von Hauskatzen fest und soll die unkontrollierte Vermehrung dieser Tiere verhindern. Halter von Katzen, die ihrer Katze im Schutzgebiet freien Auslauf gewähren, haben ihre Katze zu kennzeichnen und zu registrieren. Die Kennzeichnung muß durch einen implantierten Mikrochip/Transponder erfolgen.
Den Wortlaut der Verordnung finden Sie hier.


 

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